AGB
Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an unsere auf der Bestellbestätigung angegebene Adresse.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Besondere Hinweise

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).“

Ende der Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bernd Richter Robomow - Service - Center
Gegenüber Unternehmen Stand: 01.01.2007
Gegenüber Verbrauchern Stand: 01.01.2007
Gegenüber Unternehmen 1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen Bernd Richter Robomow - Service - Center (in Folgetext BR genannt) mit dem Käufer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Abweichenden AGB von Käufern wird ausdrücklich widersprochen.
2. Lieferungen und Leistungen
Kostenvoranschläge, Werbeprospekte und die Website von BR stellen jeweils eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an den Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von BR, spätestens jedoch mit der Lieferung an den Käufer zustande.
3. Liefertermine und Fristen, Versand, Gefahrübergang
Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder wenn bis zum Ablauf der Lieferfrist die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens von BR liegen, wie z.B. Betriebsstörungen wegen höherer Gewalt oder Streik entsprechend der Dauer derartiger Massnahmen und Hindernisse. Wenn BR selbst nicht beliefert wird, obgleich sie bei zuverlässigen Zulieferern deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird BR von ihrer Leistungspflicht frei.
Bei Lieferverzug ist der Käufer nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist seinen Rücktritt ankündigt.
Die Gefahr für den Verlust bzw. der Beschädigung geht auf den Käufer über, wenn die Warensendung zum Versand gegeben wurde. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferung. Verzögert sich der Versand aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. In einem solchen Fall entspricht die Anzeige der Versandbereitschaft der Übergabe zum Versand.
4. Preisänderungen
Preisänderungen sind grundsätzlich zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist BR berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
Einige Waren von BR unterliegen Tagespreisen und Währungsschwankungen. In solchen Fällen ist BR berechtigt, den Preis angemessen und unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner zu ändern.
5. Zahlung
Sämtliche Kaufpreise und Entgelte für Nebenleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung oder innerhalb im Einzelnen speziell vereinbarter Fristen fällig, sofern diese beim Auftrag schriftlich niedergelegt wurden. Die jeweils aus Anzeigen oder Preislisten oder auf sonstigem Wege mitgeteilten Preise verstehen sich ab Lager Lichtenstein und zuzüglich Mehrwertsteuer, sowie weiterer gesetzlicher Abgaben. Verpackungskosten, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschalen werden dem Käufer entsprechend der gültigen Preisliste von BR zusätzlich berechnet.
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist BR berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. BR behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens, etwa die Kosten für beanspruchte Überziehungskredite, ausdrücklich vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Kostenanteil in Höhe von 10 € berechnet.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gewährleistungsansprüchen des Käufers , insbesondere Gewährleistungsansprüchen, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest und Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. bei Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse kann BR die sofortige Zahlung sämtlicher Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Fälligkeit verlangen. Eine Belieferung ist in diesem Fall nur gegen Barzahlung oder Vorauskasse möglich. Im Verzugsfalle ist BR berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen; der Käufer verzichtet auf Einwendungen und Gegenansprüche dazu und gestattet den Zugang zu seiner Wohnung/Geschäftsräume/Lager/Büro/Grundstücke zur Abholung.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtig und zukünftig bestehender Forderungen im Eigentum von BR. Dies gilt auch insoweit als die Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt werden. Der Käufer darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, tritt jedoch alle ihm daraus entstehenden Forderungen sicherheitshalber in Höhe der Forderung von BR an diese ab (Vorausabtretung). Einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf es nicht, BR nimmt die Abtretung an. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung um mehr als 20 %, gibt BR auf Verlangen des Käufers im entsprechenden Umfang Sicherheiten frei.
7. Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht. Bei durch Paketdienste oder Speditionen überbrachter Ware muß die Eingangskontrolle noch in Anwesenheit des Überbringers erfolgen, schriftlich fixiert werden und vom Überbringer gegengezeichnet werden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, trägt er das Risiko etwaiger Transportschäden.
Verfügt die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, so ist BR zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. und, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es BR innerhalb einer angemessenen Frist nicht, den Mangel zu beseitigen, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Übergabe der Kaufsache.
Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen weist BR insbesondere darauf hin, dass für Nutzungen der Ware durch den Kunden entsprechender Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten ist.
8. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber BR, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel der gelieferten Ware, Pflichtverletzung, Lieferverzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von BR oder durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden ist. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen BR bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von BR sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Eine Verarbeitung der Daten des Kunden durch BR findet nur insoweit statt, als dies für die Auftrags- und Geschäftsabwicklung notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.
10. Sonstiges
Erfüllungsort ist Lichtenstein.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Reutlingen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Gegenüber Verbrauchern 1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen von BR mit dem Käufer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Abweichenden AGB von Käufern wird ausdrücklich widersprochen.
2. Lieferungen und Leistungen
Kostenvoranschläge, Werbeprospekte, die Website und sonstige Werbematerialien von BR stellen jeweils eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an den Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von BR, spätestens jedoch mit der Lieferung an den Käufer zustande.
3. Widerruf
Soweit der Käufer einen Fernabsatzvertrag nach § 312 b BGB abgeschlossen hat und ein Verbraucher i.S. des Gesetzes ist, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Der gesetzlich zulässige Widerruf muß an Bernd Richter Robomow - Service - Center, Burgsteinstrasse 14, 72805 Lichtenstein gerichtet sein, er muß keine Begründung enthalten und in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Waren bei dem Empfänger.
Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so ist er zur Rücksendung der Waren verpflichtet. Hat der Käufer durch unsachgemäßen Gebrauch eine Verschlechterung der Sache hervorgerufen, hat er BR hierfür angemessenen Wertersatz zu leisten.
Für den Gebrauch bzw. die Benutzung der Waren bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs hat der Käufer im Falle einer Ausübung des Widerrufsrechts den Wert des Gebrauchs bzw. der Benutzung zu vergüten.
Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 50 Euro hat der Käufer die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.
4. Liefertermine und Fristen, Versand, Gefahrübergang
Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder wenn bis zum Ablauf der Lieferfrist die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens von BR liegen, wie z.B. Betriebsstörungen wegen höherer Gewalt, oder Streik entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Wenn BR selbst nicht beliefert wird, obgleich sie bei zuverlässigen Zulieferern deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird BR von ihrer Leistungspflicht frei, sofern Sie den Käufer unverzüglich über das dauernde Lieferhindernis unterrichtet.
Bei Lieferverzug ist der Käufer nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzt und für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist seinen Rücktritt ankündigt.
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des Verlusts bzw. der Beschädigung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5. Zahlung
Sämtliche Kaufpreise und Entgelte für Nebenleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die jeweils aus Anzeigen oder Preislisten oder auf sonstigem Wege mitgeteilten Preise verstehen sich ab Lager Lichtenstein zuzüglich gesetzlicher Abgaben. Verpackungskosten, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschalen werden dem Käufer entsprechend der gültigen Preisliste von BR zusätzlich berechnet. Auf einem individuellen Angebot werden die jeweils anfallenden Kosten gesondert ausgewiesen.
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist BR berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. BR behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens, etwa die Kosten für beanspruchte Überziehungskredite, ausdrücklich vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Kostenanteil in Höhe von 10,00 € berechnet.
Die Aufrechnung mit Gewährleistungsansprüchen des Käufers, insbesondere Gewährleistungsansprüchen, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei nachhaltigem
Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest und Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. bei Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse kann BR die sofortige Zahlung sämtlicher Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Fälligkeit verlangen. Eine Belieferung ist in diesem Fall nur gegen Barzahlung möglich. Im Verzugsfalle ist BR berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen; der Käufer verzichtet auf Einwendungen und Gegenansprüche dazu und gestattet den Zugang zu seiner Wohnung/Lager/Büro/Grundstücke zur Abholung.
6. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist BR berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von BR. Der Käufer darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, tritt jedoch alle ihm daraus entstehenden Forderungen sicherheitshalber in Höhe der Forderung von BR an diese ab (Vorausabtretung). Einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf es nicht, BR nimmt die Abtretung an. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung um mehr als 20 %, gibt BR auf Verlangen des Käufers im entsprechenden Umfang Sicherheiten frei.
8. Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Gefahrübergang hat der Kunde zu beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Verfügt die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. BR kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. In diesem Fall steht dem Kunden die jeweils andere Art der Nacherfüllung zu.
Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen weist BR insbesondere darauf hin, dass für Nutzungen der Ware durch den Kunden entsprechender Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten ist. Die Höhe des vom Kunden zu leistenden Ersatzes für z.B. die Nutzung technischer Geräte wie etwa Gartengeräte, Holzverarbeitungsgeräte, Anbauteile und Ersatzteile, beträgt regelmäßig den Wertverlust dieser Geräte, Anbauteile oder Ersatzteile für den Zeitraum, in der der Kunde das Gerät in seinem Besitz hatte.
9. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber BR, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel der gelieferten Ware, Pflichtverletzung, Lieferverzug oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von BR oder durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden ist. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen BR bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von BR sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10. Datenschutz
Eine Verarbeitung der Daten des Kunden durch BR findet nur insoweit statt, als dies für die Auftrags- und Geschäftsabwicklung notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.
11. Sonstiges
Erfüllungsort ist Lichtenstein.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.